Steuerberatung für Ärzt:innen & Heilberufe
Du konzentrierst Dich auf die Behandlung Deiner Patient:innen. Wir unterstützen Dich dabei, Deine Praxis wirtschaftlich zu führen und steuerliche Fragen bei Gründung, Investitionen oder Übergabe rechtzeitig zu klären.
Dein Geschäftsmodell im Blick
Behandlung und Praxisführung verlässlich verbinden
Ob Arztpraxis, Zahnarztpraxis, Heilpraktikerpraxis, Physiotherapie oder Psychotherapie: Neben Deiner fachlichen Arbeit verantwortest Du Personal, Räume und Ausstattung. urban tax begleitet Heilberufe aus Hamburg und ganz Deutschland mit digitaler Buchhaltung, laufender Steuerberatung und einem Blick auf die wirtschaftliche Entwicklung der Praxis.
Niederlassung, Praxisübernahme und Investitionen planen
Eine Praxisgründung oder Übernahme bindet oft über Jahre Kapital. Kaufpreis, Umbau, Geräte und Anlaufkosten sollten gemeinsam mit Deiner privaten Lebenshaltung betrachtet werden. Wir unterstützen Dich bei der steuerlichen Einordnung und besprechen, wie Investitionen, Finanzierung und erwartete Einnahmen zusammenpassen.
Bei einer Übernahme klären wir, welche steuerlich relevanten Unterlagen für die Beurteilung benötigt werden. Auch die gewählte Struktur – etwa Einzelpraxis oder gemeinschaftliche Berufsausübung – verdient früh Aufmerksamkeit. Berufsrechtliche und vertragliche Fragen stimmen wir bei Bedarf mit Deiner rechtlichen Beratung ab. Steuerliche Planung ersetzt diese Prüfung nicht.
Heilbehandlungen und weitere Leistungen unterscheiden
Nicht jeder Umsatz einer Praxis ist automatisch von der Umsatzsteuer befreit. Bei Heilbehandlungen kommt es auf die gesetzlichen Voraussetzungen an, insbesondere auf den therapeutischen Zweck und die berufliche Qualifikation. Zusätzliche Angebote wie bestimmte Gutachten, ästhetische Leistungen oder Produktverkäufe müssen gesondert beurteilt werden.
Wir besprechen Dein Leistungsangebot und stimmen die Zuordnung der Einnahmen ab. Bei gemischten Umsätzen sind auch die Auswirkungen auf den Vorsteuerabzug aus laufenden Kosten und Investitionen zu prüfen. Eine klare Trennung in Abrechnung und Buchhaltung hilft, neue Angebote von Anfang an steuerlich zutreffend zu erfassen.
Praxisergebnis, Personal und private Rücklagen abstimmen
Abrechnungszeiträume und tatsächliche Zahlungseingänge können auseinanderfallen. Gleichzeitig laufen Gehälter, Miete, Leasing und Darlehen weiter. Wir besprechen mit Dir, wie Du aus Deinen Auswertungen das laufende Ergebnis und die verfügbare Liquidität ableitest und welche Rücklagen für Steuern und private Ausgaben nötig sind.
Für Dein Praxisteam vereinbaren wir den Ablauf der Lohnabrechnung und die rechtzeitige Übermittlung von Änderungen. Wenn Du neue Räume, zusätzliche Mitarbeitende oder eine spätere Praxisabgabe planst, betrachten wir die steuerlichen und wirtschaftlichen Folgen im Zusammenhang. Dafür ist ein Gespräch vor der verbindlichen Entscheidung besonders wertvoll.
Passend zu Deinen Abläufen
Digitale Buchhaltung.
Persönliche Beratung.
Wir stimmen die Belegübergabe und Auswertungen mit Deiner Praxisorganisation ab. Wenn Du beispielsweise lemniscus nutzt, prüfen wir geeignete Exporte und die benötigten Buchhaltungsinformationen. Welche Daten tatsächlich erforderlich sind, klären wir im Vorfeld; vollständige Behandlungsakten gehören nicht pauschal in die Finanzbuchhaltung.
Gespräche führen wir per Video, telefonisch oder in unserem Büro am Zirkusweg 1 in Hamburg-St. Pauli. Wir vereinbaren, wer welche Informationen liefert und wann wir Deine Zahlen und Pläne besprechen.
Unsere digitale ArbeitsweiseGut zu wissen
Deine Fragen zur Zusammenarbeit.
Antworten auf typische Fragen aus Deinem Unternehmensalltag.
Betreut Ihr auch Heilpraktiker-, Physio- und Psychotherapiepraxen?
Ja. Wir besprechen mit Dir die laufenden Aufgaben und die Besonderheiten Deiner Praxis. Dazu gehören beispielsweise Abrechnungswege, Umsatzarten, Personalkosten und Investitionen. Der konkrete Betreuungsumfang richtet sich nach Deiner Ausgangslage und dem gemeinsam vereinbarten Bedarf.
Sind alle Einnahmen meiner Arzt- oder Heilpraktikerpraxis umsatzsteuerfrei?
Nein. Die Befreiung für Heilbehandlungen nach § 4 Nr. 14 UStG ist an Voraussetzungen gebunden. Auch in einer Praxis können steuerpflichtige Umsätze entstehen. Entscheidend sind die konkrete Leistung und ihre Einordnung, nicht allein die Berufsbezeichnung oder wer die Rechnung bezahlt.
Wann sollte ich Euch vor einer Praxisübernahme einbeziehen?
Möglichst bevor Du den Kaufvertrag unterschreibst. Dann können Kaufpreisaufteilung, Finanzierung, Investitionsbedarf und künftige Steuerzahlungen in die Entscheidung einfließen. Wir stimmen mit Dir ab, welche Unterlagen für die steuerliche Beurteilung und die wirtschaftliche Planung benötigt werden.
Kann ich meine bestehende Praxissoftware weiterverwenden?
Wir prüfen zunächst die vorhandenen Funktionen und Exporte. Ziel ist ein verlässlicher Ablauf zwischen Praxisabrechnung und Buchhaltung. Ob Anpassungen erforderlich sind, hängt von der Datenqualität und den unterstützten Schnittstellen ab; ein Wechsel wird nicht pauschal vorausgesetzt.
Fragen zum Kanzleiwechsel und zu den Kosten der Zusammenarbeit beantworten wir in unseren allgemeinen FAQ.
So lernen wir Dein Unternehmen kennen
Was für den Einstieg hilfreich ist.
Du musst noch nicht alles zusammengestellt haben. Ein kurzer Überblick genügt für den ersten Austausch.
- 01
Praxisform, Leistungsangebot und geplante Veränderungen wie Niederlassung oder Übernahme
- 02
Aktuelle Auswertungen, Finanzierungen und anstehende Geräte- oder Rauminvestitionen
- 03
Praxissoftware, Abrechnungswege und Umfang Deines Teams
Steuerwissen vertiefen
Mehr Hintergrund für Deine Entscheidungen.
Rechtliche Grundlagen zu den angesprochenen Steuerfragen:
Lerne Jan Urban und das Team von urban tax kennen oder entdecke weitere Branchen und Unternehmensprofile.
